© TKI Tai-Jitsu-Karate International e.V, Auf dem Wall 29, DE-78628 Rottweil
TKI Tai Jitsu Karate International e.V
Aufnahmebedingungen Aufnahmeberechtigt ist jede Privat- und juristische Person. Der    Beitritt    in    den    TKI    e.V.    für    die    von    auswärtigen    Organisationen    (Schulen,    Vereinen) kommenden Personen ist zu folgenden Konditionen möglich: Einzelmitgliedschaft: -   Entrichtung   des   Jahresbeitrages   in   Höhe   von   €   30,00   (dreißig)   bei   Eintritt   in   der   1.   (ersten) Jahreshälfte   (bis   30.   Juni)   des   laufenden   Jahres,   bzw.   €   15,00   (fünfzehn)   bei   Eintritt   in   der   2. (zweiten) Jahreshälfte (ab 01. Juli) des laufenden Jahres. Entrichtung   der   einmaligen   Aufnahmegebühr   in   Höhe   von   €   25,00   zzgl.   Schulabzeichen   (€   10,00) und Sportlerpass (€ 10,00). Gemeinschaftsmitgliedschaft: Bei     gleichzeitiger     Anmeldung     mehrerer     Personen     durch     eine     Organisation     (Sportschule, Sportverein)   ist   unabhängig   vom   Eintrittsdatum   und   Personenzahl   eine   Gesamtjahresgebühr   von   150,00 zu entrichten. Zusätzlich   zu   der   Jahresgebühr   ist   eine   einmalige   Aufnahmegebühr   von   €   15,00   (fünfzehn)   pro Mitglied zu entrichten. Die   bis   dato   erreichten   Graduierungen   und   Erfolge   werden   in   den   TKI-Sportlerpass   vollständig übernommen   und   vom   TKI   e.V.   in   seiner   Sportart/-sparte   anerkannt.   Die   Graduierungen   können vom    Tai-Jitsu-Karate    übernommen    werden,    wenn    das    erforderliche    TKI-Prüfungsprogramm beherrscht wird. Das Schulabzeichen kann bei Eintritt eines schulfremden Mitgliedes entfallen. In   beiden   Fällen   ist   die   Mitgliedschaft   jedes   einzelnen   Mitgliedes   schriftlich   zu   beantragen,   bei Minderjährigen     ist     die     schriftliche     Zustimmung     mind.     1.     (eines/-r)     Erziehungsberechtigten notwendig. Die   Mitgliedschaft   im   TKI   e.V.   gilt   als   angenommen   und   anerkannt   erst   nach   Zahlungseingang   und Erhalt der gültigen Sportlerkarte. Die   Mitgliedschaft   ist   unabhängig   von   den   separat   anzubietenden   Kursen.   Die   jeweils   anfallenden Kursgebühren    sind    einer    separaten    Kursgebührenliste    zu    entnehmen    und    zusätzlich    zu    den Mitgliedsbeiträgen zu entrichten.
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