TKI Tai Jitsu Karate International e.V
Aufnahmebedingungen
Aufnahmeberechtigt ist jede Privat- und juristische Person.
Der
Beitritt
in
den
TKI
e.V.
für
die
von
auswärtigen
Organisationen
(Schulen,
Vereinen)
kommenden Personen ist zu folgenden Konditionen möglich:
Einzelmitgliedschaft:
-
Entrichtung
des
Jahresbeitrages
in
Höhe
von
€
30,00
(dreißig)
bei
Eintritt
in
der
1.
(ersten)
Jahreshälfte
(bis
30.
Juni)
des
laufenden
Jahres,
bzw.
€
15,00
(fünfzehn)
bei
Eintritt
in
der
2.
(zweiten) Jahreshälfte (ab 01. Juli) des laufenden Jahres.
Entrichtung
der
einmaligen
Aufnahmegebühr
in
Höhe
von
€
25,00
zzgl.
Schulabzeichen
(€
10,00)
und Sportlerpass (€ 10,00).
Gemeinschaftsmitgliedschaft:
Bei
gleichzeitiger
Anmeldung
mehrerer
Personen
durch
eine
Organisation
(Sportschule,
Sportverein)
ist
unabhängig
vom
Eintrittsdatum
und
Personenzahl
eine
Gesamtjahresgebühr
von
€
150,00 zu entrichten.
Zusätzlich
zu
der
Jahresgebühr
ist
eine
einmalige
Aufnahmegebühr
von
€
15,00
(fünfzehn)
pro
Mitglied zu entrichten.
Die
bis
dato
erreichten
Graduierungen
und
Erfolge
werden
in
den
TKI-Sportlerpass
vollständig
übernommen
und
vom
TKI
e.V.
in
seiner
Sportart/-sparte
anerkannt.
Die
Graduierungen
können
vom
Tai-Jitsu-Karate
übernommen
werden,
wenn
das
erforderliche
TKI-Prüfungsprogramm
beherrscht wird.
Das Schulabzeichen kann bei Eintritt eines schulfremden Mitgliedes entfallen.
In
beiden
Fällen
ist
die
Mitgliedschaft
jedes
einzelnen
Mitgliedes
schriftlich
zu
beantragen,
bei
Minderjährigen
ist
die
schriftliche
Zustimmung
mind.
1.
(eines/-r)
Erziehungsberechtigten
notwendig.
Die
Mitgliedschaft
im
TKI
e.V.
gilt
als
angenommen
und
anerkannt
erst
nach
Zahlungseingang
und
Erhalt der gültigen Sportlerkarte.
Die
Mitgliedschaft
ist
unabhängig
von
den
separat
anzubietenden
Kursen.
Die
jeweils
anfallenden
Kursgebühren
sind
einer
separaten
Kursgebührenliste
zu
entnehmen
und
zusätzlich
zu
den
Mitgliedsbeiträgen zu entrichten.
TKI Rottweil
TKI Haigerloch